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VORGEHEN BEIM ARBEITSMINISTERIUM |
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ANTRAG AUF ARBEITSERLAUBNIS FÜR AUSLÄNDER – ZEITWEILIGER AUFENTHALT FACHKRAFT – wird beantragt für Fachleute im technischen Bereich, ohne Beschäftigungsverhältnis, für einen Aufenthalt von 90 Tagen; FACHKRAFT – wird beantragt für Fachleute im technischen Bereich, ohne Beschäftigungsverhältnis, für einen Aufenthalt von 1 Jahr; VERTRAGLICH VERPFLICHTET – für Fachleute irgendeines Bereiches, welche als Angestellte (Arbeitnehmer) nach Brasilien kommen, für einen Aufenthalt von 2 Jahren; PRAKTIKUM – ohne Beschäftigungsverhältnis in Brasilien, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr; BERUFSEINSCHULUNG – ohne Beschäftigungsverhältnis in Brasilien, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr.
ANTRAG AUF ARBEITSERLAUBNIS FÜR AUSLÄNDER – DAUERAUFENTHALT Wird beantragt für den Ausländer welcher zur Geschäftsleitung eines in Brasilien etablierten Unternehmens gehört.
ANTRAG AUF ARBEITSERLAUBNIS FÜR SEELEUTE Für ausländische Fachkräfte die nach Brasilien kommen um auf ausländischen Bohrplattformen oder Wasserfahrzeugen zu arbeiten.
ANTRAG AUF ARBEITSERLAUBNIS FÜR KÜNSTLER UND SPORTLER Für Künstler oder Sportler die nach Brasilien kommen zu Vorstellungen, Wettkämpfen, Musik-shows, Schauspielen usw., einschliesslich für Hilfsfachkräfte zum Durchführen von Veranstaltungen.
ANTRAG ZUM ERHALT EINES DAUERVISUMS FÜR AUSLÄNDISCHE KAPITALANLEGER Visum welches dem Ausländer die Möglichkeit gibt, auf die Dauer in Brasilien als Geschäftsführender Teilhaber des Unternehmens zu arbeiten.
GLEICHZEITIGKEITSANTRAG Bewilligungsantrag zugunsten eines ausländischen Geschäftsführers, dem bereits ein Daueraufenthaltsvisum erteilt wurde, um weitere Unternehmen desselben Wirtschaftskonzerns gleichzeitig zu leiten.
AUFGABENBEREICHWECHSEL Mitteilungsverfahren an das Arbeitsministerium bezüglich Aufgabenbereichwechsel einer ausländischen Fachkraft. aki
VERSETZUNG EINES ARBEITERS Mitteilungsverfahren an das Arbeitsministerium bezüglich einer Versetzung eines ausländischen Fachmannes nach ein anderes Unternehmen desselben Wirtschaftskonzerns.
AUFHEBUNG EINER ARBEITSERLAUBNIS Mitteilungsverfahrenan das Arbeitsministerium bezüglich der Entlassung einer ausländischen Fachkraft.
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