VORGEHEN BEIM ARBEITSMINISTERIUM

ANTRAG AUF ARBEITSERLAUBNIS FÜR AUSLÄNDER – ZEITWEILIGER AUFENTHALT
FACHKRAFT  – wird beantragt  für Fachleute im technischen Bereich, ohne Beschäftigungsverhältnis, für einen Aufenthalt von 90 Tagen;
FACHKRAFT – wird beantragt für Fachleute im technischen Bereich, ohne Beschäftigungsverhältnis, für einen Aufenthalt von 1 Jahr;
VERTRAGLICH VERPFLICHTET – für Fachleute irgendeines Bereiches, welche  als Angestellte (Arbeitnehmer) nach Brasilien kommen, für einen Aufenthalt von 2 Jahren;
PRAKTIKUM – ohne Beschäftigungsverhältnis in Brasilien, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr;
BERUFSEINSCHULUNG – ohne Beschäftigungsverhältnis in Brasilien, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr. 

ANTRAG AUF ARBEITSERLAUBNIS FÜR AUSLÄNDER – DAUERAUFENTHALT  
Wird beantragt für den  Ausländer welcher zur Geschäftsleitung eines in Brasilien etablierten Unternehmens gehört.

ANTRAG AUF ARBEITSERLAUBNIS FÜR SEELEUTE 
Für ausländische Fachkräfte die nach Brasilien kommen um auf ausländischen Bohrplattformen oder Wasserfahrzeugen zu arbeiten.

ANTRAG AUF ARBEITSERLAUBNIS FÜR KÜNSTLER UND SPORTLER
Für Künstler oder Sportler die nach Brasilien kommen zu Vorstellungen, Wettkämpfen, Musik-shows, Schauspielen usw., einschliesslich für Hilfsfachkräfte zum Durchführen von Veranstaltungen.

ANTRAG ZUM ERHALT  EINES DAUERVISUMS FÜR AUSLÄNDISCHE KAPITALANLEGER   
Visum welches dem Ausländer  die Möglichkeit gibt, auf die Dauer in Brasilien  als Geschäftsführender Teilhaber  des Unternehmens zu arbeiten.  

GLEICHZEITIGKEITSANTRAG 
Bewilligungsantrag zugunsten  eines  ausländischen Geschäftsführers, dem  bereits ein  Daueraufenthaltsvisum  erteilt wurde, um weitere Unternehmen desselben Wirtschaftskonzerns  gleichzeitig zu  leiten.

AUFGABENBEREICHWECHSEL

Mitteilungsverfahren  an das Arbeitsministerium bezüglich Aufgabenbereichwechsel  einer ausländischen Fachkraft.  aki

VERSETZUNG EINES ARBEITERS 
Mitteilungsverfahren an das Arbeitsministerium bezüglich einer Versetzung eines ausländischen Fachmannes nach ein anderes Unternehmen desselben Wirtschaftskonzerns.

AUFHEBUNG EINER ARBEITSERLAUBNIS 
Mitteilungsverfahrenan das Arbeitsministerium bezüglich der Entlassung einer ausländischen Fachkraft.

 

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